Beschluss (EU) 2015/997 des Rates vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und ihren Mitgliedstaaten und Bosnien und Herzegowina andererseits
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0997
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