Erwägungsgrund 5 32005D0398BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 über den Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (2005/398/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0198BESCHLUSS 2014/198/GASP DES RATES vom 10. März 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Vereinigten Republik Tansania über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an die Vereinigte Republik Tansania
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32016D1885BESCHLUSS (EU) 2016/1885 DES RATES vom 18. Oktober 2016 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0680BESCHLUSS 2005/680/GASP DES RATES vom 12. August 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL Kinshasa)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0353BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/353/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0125BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2013 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2013/125/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —