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Ab dem Jahr 2016, dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Zypern der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; es sollte die Einhaltung seines mittelfristigen Ziels, und zwar auch des Ausgabenrichtwerts sicherstellen und gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums erzielen. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass Zypern sein mittelfristiges Ziel 2016 einhält, während für das Jahr 2017 mit einer gewissen Abweichung gerechnet wird. Beim strukturellen Saldo Zyperns wird eine größere Verschlechterung erwartet, als sie nach der Übergangsregelung für den Schuldenabbau zulässig ist. Im Jahr 2017 werden weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Irland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab 2017 als dem Jahr, das auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgt, unterliegt Griechenland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Portugal der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Kroatien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Jahr 2015, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Malta der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.