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Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Slowenien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Ziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwerts, und das Schuldenstandskriterium im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten. In diesem Zusammenhang besteht augenscheinlich ein Risiko, dass 2016 in gewissem Umfang vom erforderlichen Anpassungspfad von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels abgewichen wird. Bei einer unveränderten Politik besteht für 2017 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der empfohlenen Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung des mittelfristigen Ziels. Slowenien wird den Prognosen zufolge die Übergangsregelung für den Schuldenabbau 2016 erfüllen und 2017 weitgehend erfüllen. Insgesamt werden 2016 und 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Ab dem Jahr 2015, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Malta der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Kroatien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Jahr 2016, dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Zypern der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; es…
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Irland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2015, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Polen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Portugal der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.