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Am 5. März 2014 richtete die Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Anbetracht der Risiken in Bezug auf die Erreichung einer dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 eine Empfehlung an Slowenien, damit das Land die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013, insbesondere hinsichtlich der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung, ergreift.
Am 21. Juni 2013 war der Rat der Auffassung, dass Slowenien wirksame Maßnahmen im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126…
Am 2. Dezember 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der…
Am 28. Januar 2014 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der…
Am 21. Juni 2013 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 3 Absatz 4 der…
Am selben Tag richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Am 10. Dezember 2013 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV fest, dass das Land keine wirksamen Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.