Erwägungsgrund 11 32013R0473
Für solide öffentliche Finanzen kann am besten im Planungsstadium gesorgt werden, und grobe Fehler sollten so früh wie möglich erkannt werden. Die Mitgliedstaaten sollten nicht nur von der Festlegung von Leitgrundsätzen und Haushaltszielen profitieren, sondern auch von einer synchronisierten Überwachung ihrer Haushaltspolitik.