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Mit dem Beschluss (EU) 2015/2394 des Rates wurde der Standpunkt der Union zu einem Beschluss über die zentralen Dienste festgelegt, der von der Ständigen Kommission von Eurocontrol (im Folgenden „Ständige Kommission“) am 9. Dezember 2015 verabschiedet werden sollte. Dieser Beschluss über die zentralen Dienste diente dazu, es Eurocontrol mit Blick auf die rechtzeitige Einführung neuer „Europäischer Bord/Boden-Datenkommunikationsdienste“ (EAGDCS) zu ermöglichen, die Finanzierungsmodalitäten, Auftragsvergabe und technischen Spezifikationen auszuarbeiten.
Der mit Beschluss (EU) 2015/2394 festgelegte Standpunkt bestand darin, dass ein Beschluss der Ständigen Kommission über diese zentralen Dienste verschoben…
Es ist zweckmäßig, den von den Mitgliedstaaten im Namen der Union in der Ständigen Kommission von Eurocontrol einzunehmenden Standpunkt zu den Beschlüssen…
Aufgrund des mit Beschluss (EU) 2015/2394 festgelegten Standpunkts der Union verabschiedete die Ständige Kommission am 9. Dezember 2015 keinen Beschluss über…
Auf ihrer Tagung am 8. und 9. Dezember 2015 wird die Ständige Kommission eventuell auch einen Beschluss zu den zentralen Diensten fassen. Der Union liegen…
Der von den Mitgliedstaaten im Namen der Union in der Ständigen Kommission von Eurocontrol einzunehmende Standpunkt lautet wie folgt: Zu dem von der…
Ein Entwurf eines Beschlusses der Ständigen Kommission über die Rollen und Aufgaben von Eurocontrol wird dieser Kommission am 8./9. Dezember 2015 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.