Erwägungsgrund 1 32016D1124
Mit dem Beschluss (EU) 2015/2394 des Rates wurde der Standpunkt der Union zu einem Beschluss über die zentralen Dienste festgelegt, der von der Ständigen Kommission von Eurocontrol (im Folgenden „Ständige Kommission“) am 9. Dezember 2015 verabschiedet werden sollte. Dieser Beschluss über die zentralen Dienste diente dazu, es Eurocontrol mit Blick auf die rechtzeitige Einführung neuer „Europäischer Bord/Boden-Datenkommunikationsdienste“ (EAGDCS) zu ermöglichen, die Finanzierungsmodalitäten, Auftragsvergabe und technischen Spezifikationen auszuarbeiten.