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Der Antrag Belgiens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale und nationale Wirtschaft haben.
Der Antrag Belgiens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Estlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Spaniens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Irlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Am 22. Juli 2014 stellte Belgien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Caterpillar Belgium S.A. in Belgien und ergänzte ihn…
Nach Entlassungen bei ArcelorMittal Liège S.A. in Belgien hat Belgien am 22. Juli 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt und diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.