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Der Antrag Spaniens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben.
Der Antrag Estlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Belgiens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Belgiens wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Der Antrag Irlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf…
Spanien hat am 25. März 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 142 Unternehmen der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von…
Am 21. Juni 2016 stellte Spanien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 29 Unternehmen der spanischen Automobilindustrie. Der Antrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.