Erwägungsgrund 3 32016D1172
Am 13. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1141 angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen bis zum 15. Juli 2016 festgelegt wurde. Am 5. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1780 angenommen, mit dem der finanzielle Bezugsrahmen im Hinblick auf die weitere operative Planung geändert wurde.