Erwägungsgrund 2 32016D1173
Am 23. Juni 2016 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2293 (2016) betreffend die Demokratische Republik Kongo verabschiedet. Diese Resolution sieht bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen von dem Waffenembargo sowie der in der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festgelegten Kriterien für die Benennungen im Hinblick auf Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern vor.