Art. 2 32013D0478BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 1999/352/EG/EGKS, Euratom zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (2013/478/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011D0313BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Mai 2011 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2010, 1. März 2010, 1. April 2010, 1. Mai 2010 und 1. Juni 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2011/313/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2009, 1. September 2009, 1. Oktober 2009, 1. November 2009, 1. Dezember 2009 und 1. Januar 2010 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind (2010/790/EU)
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016D0982BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016D0119BESCHLUSS (GASP) 2016/119 DES RATES vom 28. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32016D1173BESCHLUSS (GASP) 2016/1173 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.