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Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Der Beschluss 2011/101/GASP wird wie folgt geändert:
Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Der Beschluss 2011/101/GASP wird wie folgt geändert:
Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
Der Beschluss 2014/219/GASP wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.