Beschluss (EU) 2016/1202 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Regelung zur Gewährung einer Präferenzbehandlung gegenüber dem früheren Treuhandgebiet Pazifische Inseln
Den Vereinigten Staaten wurde eine Ausnahmegenehmigung von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im Folgenden „GATT 1994“) gewährt, die zuletzt am 1. August 2007 bis zum 31. Dezember 2016 verlängert wurde.
Erwägungsgrund 2 32016D1202
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