Art. 1 32016D1208
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Italien Maßnahme 1 in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 265 Mio. EUR, Maßnahme 2 in Form einer Garantie für 35 Mio. EUR Kreditforderungen gegen […] mit einem Beihilfeelement von 0,14 Mio. EUR und Maßnahme 3 in Form eines weiteren nicht rückzahlbaren Zuschusses von 30 Mio. EUR rechtswidrig durchgeführt hat und damit am 7. Juli 2014 eine staatliche Beihilfe von insgesamt 295,14 Mio. EUR unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt hat.