Erwägungsgrund 1 32016D1225
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2015/268 des Rates wurde das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) am 9. Februar 2015 im Namen der Union unterzeichnet.