Erwägungsgrund 4 32016D1231
Georgien hat ein Freihandelsabkommen mit zwei Vertragsparteien des Übereinkommens — der Union und der Republik Türkei — geschlossen und erfüllt damit die Voraussetzung nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens für die Aufnahme als Vertragspartei.