Erwägungsgrund 2 32015D0799BESCHLUSS (EU) 2015/799 DES RATES vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Übereinkommen ist am 29. September 2012 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 2 32015D1293BESCHLUSS (EU) 2015/1293 DES RATES vom 20. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
Das Europäische Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (im Folgenden „Übereinkommen“)…
Erwägungsgrund 1 32016D1790Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge,…
Erwägungsgrund 1 32010D0308BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union zu dem Entwurf des Beschlusses 1/2003 und dem Entwurf der Empfehlung 1/2003 des Gemeinsamen Ausschusses gemäß dem Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/308/EU)
Das Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) ist am…
Erwägungsgrund 1 32010D0308BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union zu dem Entwurf des Beschlusses 1/2003 und dem Entwurf der Empfehlung 1/2003 des Gemeinsamen Ausschusses gemäß dem Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/308/EU)
Das Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) ist am…
Erwägungsgrund 2 32012L0045RICHTLINIE 2012/45/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2012 zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen dieser internationalen Übereinkommen werden alle zwei Jahre aktualisiert. Daher treten am 1. Januar 2013 die zuletzt geänderten Fassungen…