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Nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens können Drittländer Vertragspartei des Übereinkommens werden, sofern zwischen dem Bewerberland oder -gebiet und mindestens einer Vertragspartei ein Freihandelsabkommen mit Präferenzursprungsregeln geschlossen wurde.
Die Mitgliedstaaten können bilaterale Abkommen mit einem Drittland hinsichtlich der in den Absätzen 1 und 2 genannten Angelegenheiten eingehen, bis eine…
Die Mitgliedstaaten können solche Abkommen auch mit Staaten abschließen, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (im Folgenden „das Übereinkommen“) können Drittländer…
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (im Folgenden „Übereinkommen“) können Drittländer…
Nach Artikel 15a des Übereinkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem…
Georgien hat ein Freihandelsabkommen mit zwei Vertragsparteien des Übereinkommens — der Europäischen Union und der Republik Türkei — geschlossen und erfüllt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.