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Der Rat sollte die Reihenfolge festlegen, in der der Vorsitz im Rat in naher Zukunft wahrgenommen wird. Diese Reihenfolge sollte gemäß den in den Verträgen und in dem Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates niedergelegten Kriterien bestimmt werden. Der Beschluss 2009/908/EU sollte entsprechend geändert werden —
Die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat sollte unter Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten festgelegt werden, und es sollte ein neuer…
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vorsitz im Rat vom 1. Januar 2007 bis zum 30.…
Mit dem Beschluss 2005/902/EG, Euratom hat der Rat die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum…
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates festgelegt. Die…
Der Beschluss 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2029 über die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz des Rates ab dem 1. Januar 2031 wahrnehmen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.