Erwägungsgrund 1 32016D1316
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vorsitz im Rat vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2020 wahrnehmen, und die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten festgelegt.