Erwägungsgrund 7 32016D1349BESCHLUSS (EU) 2016/1349 DER KOMMISSION vom 5. August 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5028) (Text von Bedeutung für den EWR)
Folglich sollte die Entscheidung 2009/563/EG ersetzt werden.
Erwägungsgrund 13 32009R0923VERORDNUNG (EG) Nr. 923/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0778BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Entscheidung 2006/944/EG über die gemäß der Entscheidung 2002/358/EG des Rates erfolgende Festlegung der Emissionsmengen, die der Gemeinschaft und jedem ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls zugeteilt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 9009) (2010/778/EU)
Die Entscheidung 2006/944/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 6 32009D0781BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses 2009/379/EG zur Festsetzung der Beträge, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 378/2007, (EG) Nr. 479/2008 und (EG) Nr. 73/2009 des Rates dem ELER zur Verfügung gestellt werden, und der für Ausgaben des EGFL verfügbaren Beträge (2009/781/EG)
Der Beschluss 2009/379/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 13 32011L0009RICHTLINIE 2011/9/EU DER KOMMISSION vom 1. Februar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Dodin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0955BESCHLUSS (EU) 2017/955 DES RATES vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Entscheidung 2008/376/EG über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm
Die Entscheidung 2008/376/EG sollte daher entsprechend geändert werden —