Art. 21 32017D0824Ein Bediensteter, gegen den eine andere Disziplinarstrafe verhängt worden ist als die Entfernung aus dem Dienst, kann, wenn es sich um eine schriftliche…
§ 16 Abs. 3 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Eintragungen in der Personalakte über die Disziplinarmaßnahme sind nach Eintritt des Verwertungsverbots von Amts wegen zu entfernen und zu vernichten. Das…
§ 16 Abs. 3 BDGBundesdisziplinargesetz
Eintragungen in der Personalakte über die Disziplinarmaßnahme sind nach Eintritt des Verwertungsverbots von Amts wegen zu entfernen und zu vernichten. Der…
§ 16 Abs. 1 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
1Ein Verweis darf nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts dürfen nach drei Jahren und eine Zurückstufung…
§ 16 Abs. 1 LDG NRWDisziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Ein Verweis darf nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts dürfen nach drei Jahren und eine Zurückstufung…