Erwägungsgrund 2 32016D1353
Nach Annahme des Beschlusses (GASP) 2015/1835 ist es erforderlich, den Beschluss 2007/643/GASP aufzuheben und neue Finanzregelungen für die Europäische Verteidigungsagentur festzulegen —
Nach Annahme des Beschlusses (GASP) 2015/1835 ist es erforderlich, den Beschluss 2007/643/GASP aufzuheben und neue Finanzregelungen für die Europäische Verteidigungsagentur festzulegen —