Erwägungsgrund 3 32015D1994BESCHLUSS (EU) 2015/1994 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32017D1368BESCHLUSS (EU) 2017/1368 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32011D0090BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2011/90/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32015D2453BESCHLUSS (EU) 2015/2453 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32018D0061BESCHLUSS (EU) 2018/61 DES RATES vom 21. März 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Änderung 1 sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32015D2469BESCHLUSS (EU) 2015/2469 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet werden.