Erwägungsgrund 4 32015D2469BESCHLUSS (EU) 2015/2469 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
In Anbetracht der im Rahmen des Globalen Forums der OECD von den Mitgliedstaaten und der Republik San Marino zum Ausdruck gebrachten Ausrichtungen sollte das…
Art. 3 32016D1392Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Änderungsprotokoll ab dem 1. Januar 2017 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen…
Art. 3 32015D2103BESCHLUSS (EU) 2015/2103 DES RATES vom 16. November 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Das Protokoll wird gemäß Artikel 14 des Protokolls ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…
Art. 3 32013D0786BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2013/786/EU)
Das Protokoll wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 3 32009D0173BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/173/EG)
Das Protokoll sollte mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis zum Abschluss der für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 1 32016D1830BESCHLUSS (EU) 2016/1830 DES RATES vom 11. Oktober 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1392 des Rates wurde das Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum…