Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Beschluss vom 2. Mai 2013 hat die Kommission das förmliche Prüfverfahren ausgeweitet („Beschluss über die Ausweitung des Verfahrens“) .
Der Beschluss über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Sach- und Rechtsfragen, eine vorläufige Würdigung…
Das förmliche Prüfverfahren wird unbeschadet des Artikels 10 durch einen Beschluss nach den Absätzen 2 bis 5 des vorliegenden Artikels abgeschlossen.
Bis zum 13. Oktober 2024 bewertet die Kommission, ob die in Artikel 9 festgelegten Voraussetzungen ausgeweitet werden können, und sie kann gegebenenfalls einen…
Die Kommission führt bis zum 1. Juni 2019 eine Überprüfung durch, um zu beurteilen, ob der Geltungsbereich des Artikels 33 unter Berücksichtigung der bei der…
Die Kommission legt bis 31. Juli 2013 einen Abschlussbericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor.
Im Rahmen einer möglichen Überarbeitung dieser Verordnung oder bis spätestens Ende 2026 nimmt die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.