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Gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 hat das Forum der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen (Forum of the Accreditation and Licensing Bodies — FALB) die Möglichkeit, einen Leitfaden zu Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen fallen, zu erstellen, um die von diesen Akkreditierungs- und Zulassungsstellen angewandten Verfahren und die Beaufsichtigung von Umweltgutachtern zu vereinheitlichen.
Zur Erfüllung der Anforderungen und Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, nach diesem Gesetz, nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen…
Allgemeines Umweltrecht, nach Artikel 30 Absatz 3 und 6 in Verbindung mit Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erstellte Leitlinien der…
Die Mitgliedstaaten können eine Zulassungsstelle nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 benennen, die für die Erteilung von Zulassungen für…
Die praktische Umsetzung dieses Mitteilungsverfahrens hat gezeigt, dass die jeweiligen Akkreditierungs- und Zulassungsstellen in Fällen, in denen…
Das Forum der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen übermittelt der Kommission und dem nach Artikel 49 Ansatz 1 eingerichteten Ausschuss regelmäßig einen…
einem Umweltgutachter, der von einer Akkreditierungs- oder Zulassungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 akkreditiert oder zugelassen wurde, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.