Erwägungsgrund 1 32016D1636
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen.