Art. 2 32017D1561BESCHLUSS (GASP) 2017/1561 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 2 32015D1781BESCHLUSS (GASP) 2015/1781 DES RATES vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32016D0359BESCHLUSS (GASP) 2016/359 DES RATES vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32017D0667BESCHLUSS (GASP) 2017/667 DES RATES vom 6. April 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32017D1386BESCHLUSS (GASP) 2017/1386 DES RATES vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 2 32015D0876BESCHLUSS (GASP) 2015/876 DES RATES vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.