Art. 1 32016D1071BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES vom 1. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
Art. 1 32025D1341BESCHLUSS (GASP) 2025/1341 DES RATES vom 8. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Der Beschluss (GASP) 2016/610 wird wie folgt geändert:
Art. 1 32016D1341BESCHLUSS (GASP) 2016/1341 DES RATES vom 4. August 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Der Beschluss (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:
Art. 1 32017D0381BESCHLUSS (GASP) 2017/381 DES RATES vom 3. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert:
Art. 1 32016D0318BESCHLUSS (GASP) 2016/318 DES RATES vom 4. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Beschluss 2014/119/GASP wird wie folgt geändert: