Art. 2 32018D1616BESCHLUSS (EU) 2018/1616 DER KOMMISSION vom 18. Mai 2018 über die Maßnahme SA.12594 (C13a/2003) (ex NN/2002), die Frankreich zugunsten von Orange (France Télécom) durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 2882) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 2 32016D2068BESCHLUSS (EU) 2016/2068 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35611 (13/C), die Frankreich der Gruppe PSA Peugeot Citroën SA zu gewähren plant (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4971) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 4 32017D2116BESCHLUSS (EU) 2017/2116 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2017 über die Beihilfe SA.38398 (2016/C, ex 2015/E), die Frankreich durchgeführt hat — Besteuerung von Häfen in Frankreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5176) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 6 32016D0285BESCHLUSS (EU) 2016/285 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von der Französischen Republik durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38545 2014/C (ex 2014/NN) zugunsten von Mory-Ducros SAS und MoryGlobal (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7523) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 3 32016D1092BESCHLUSS (EU) 2016/1092 DER KOMMISSION vom 15. März 2016 über die staatliche Beihilfe SA.38644 2014/C (ex 2014/NN) Frankreichs zugunsten von FagorBrandt und Groupe Brandt (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1549) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.