Erwägungsgrund 2 32016D1741
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.