Erwägungsgrund 2 32016D1742
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.