Erwägungsgrund 2 32016D1743
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 3. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 3. Dezember 2015 vorläufig angewendet.