Erwägungsgrund 2 32016D1744
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/437 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 15. März 2016 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/437 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 15. März 2016 vorläufig angewendet.