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Durch den Abschluss des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; daher sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche des Protokolls zuständig, in denen gemeinsame Regeln nicht beeinträchtigt werden oder deren Tragweite nicht verändert wird.
Durch den Abschluss des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; daher sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche des…
Durch die Unterzeichnung des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; dementsprechend sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen…
Durch die Unterzeichnung des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; folglich sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche…
Durch die Unterzeichnung des Vertrags von Peking wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; folglich sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen…
Die Gemeinschaft besitzt in allen Fragen, die durch das Protokoll geregelt werden, die ausschließliche Zuständigkeit. Dies berührt nicht die Position der…
Das Zusatzprotokoll sollte daher im Namen der Union hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, genehmigt werden, soweit das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.