Erwägungsgrund 3 32016D1783
Nachdem der Rat am 26. Oktober 2015 einen Beschluss zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen angenommen hatte, wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 37 EUV ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Islamischen Republik Afghanistan im Hinblick auf die Verlängerung des SOMA ausgehandelt, um das Mandat der EUPOL AFGHANISTAN zu beenden und EUPOL AFGHANISTAN zum Abschluss zu bringen.