Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die integrierten Leitlinien zu Europa 2020 stehen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. März 2016 und mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Sie geben den Mitgliedstaaten präzise Orientierung, wie sie ihre nationalen Reformprogramme festlegen und Reformen durchführen sollen, unter Berücksichtigung ihrer engen Verflechtung untereinander. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten die Grundlage für alle länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat gegebenenfalls gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV parallel zu den länderspezifischen Empfehlungen gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV an die Mitgliedstaaten richtet. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten desgleichen die Grundlage für die Abfassung des gemeinsamen Beschäftigungsberichts bilden, den der Rat und die Kommission jährlich dem Europäischen Rat übermitteln.
Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) ermöglicht es…
Der Europäische Rat hat es im März 2005 für unabdingbar gehalten, der Lissabon-Strategie neue Impulse zu geben und ihre Prioritäten erneut auf Wachstum und…
Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die…
Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie sie im Anhang des Beschlusses (EU) 2015/1848 dargelegt sind, behalten für 2016…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Oktober 2013 festgestellt, dass die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Oktober 2013 festgestellt, dass die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.