Art. 1 Abs. null 32016D1908BESCHLUSS (GASP) 2016/1908 DES RATES vom 28. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 Abs. null 32018D1610BESCHLUSS (GASP) 2018/1610 DES RATES vom 25. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2019. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 Abs. null 32017D0689BESCHLUSS (GASP) 2017/689 DES RATES vom 11. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 32015D0666BESCHLUSS (GASP) 2015/666 DES RATES vom 28. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2016. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Art. 1 Nr. 1 32022D1944BESCHLUSS (GASP) 2022/1944 DES RATES vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 16. Oktober 2023. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls…