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Das verbindliche Ziel, die internen gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 gebilligt. Am 6. März 2015 nahm der Rat diesen Beitrag der Union und ihrer Mitgliedstaaten als ihren beabsichtigten nationalen Beitrag an, der dem UNFCCC-Sekretariat übermittelt wurde.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben am 6. März 2015 ihren beabsichtigten nationalen Beitrag mitgeteilt, mit dem sie sich zu dem verbindlichen Ziel…
In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ wurden die Kommission…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 hat der Europäische Rat das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen…
Der Europäische Rat hat betont, dass die Europäische Union entschlossen ist, Europa zu einer Volkswirtschaft mit hoher Energieeffizienz und geringen…
Der Europäische Rat vom 8. und 9. März 2007 ist die feste Verpflichtung eingegangen, die Treibhausgasemissionen der Gemeinschaft bis 2020 gegenüber 1990…
In der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ wurde angeregt, dass die Europäische Union sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.