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Nach dem Übereinkommen von Paris müssen die Vertragsparteien ab dem Jahr 2023 auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und der bis dahin getroffenen Durchführungsmaßnahmen alle fünf Jahre eine weltweite Bestandsaufnahme durchführen, bei der sie die Fortschritte verfolgen und die Emissionssenkungen, Anpassung und gewährte Unterstützung prüfen, und jeder nachfolgende Beitrag einer Vertragspartei muss eine Steigerung gegenüber ihrem zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Beitrag darstellen und ihre größtmögliche Ambition ausdrücken.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat im Zusammenhang mit jeder im Übereinkommen von Paris vereinbarten globalen Bestandsaufnahme…
Auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21), die vom 30. November bis zum 12.…
Das Übereinkommen von Paris gibt unter anderem ein langfristiges Ziel vor, das mit den Bestrebungen im Einklang steht, den weltweiten Temperaturanstieg bei…
Das Übereinkommen von Paris tritt am dreißigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens 55 Vertragsparteien des UNFCCC, auf die insgesamt ein…
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wurde im Dezember 2015 erfolgreich mit der Annahme…
Die Mitgliedstaaten aktualisieren ihre Bestandsaufnahmen im Rahmen der Überprüfungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2000/60/EG. Der Referenzzeitraum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.