Art. 1 32016D1849
Die Maßnahme der Niederlande zugunsten des Fußballvereins PSV Eindhoven stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die Maßnahme der Niederlande zugunsten des Fußballvereins PSV Eindhoven stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.