Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Artikel 75 des Interim-WPA sieht dessen vorläufige Anwendung bis zu seinem Inkrafttreten vor.
Erwägungsgrund 3 32016D1850
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