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Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/252 des Europäischen Parlaments und des Rates in Anspruch genommen, um Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 50 Mio. EUR für Vorauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen. Diese Mittel wurden nur sehr begrenzt ausgeschöpft. Damit besteht Spielraum für eine Finanzierung des Gesamtbetrags dieser Inanspruchnahme durch eine Umverteilung der für Vorauszahlungen verfügbaren Mittel im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016.
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen,…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag von 16 274…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.