Erwägungsgrund 3 32016D1857
Finnland stellte am 11. März 2016 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Microsoft (Microsoft Mobile Oy) und acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Er erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.