Erwägungsgrund 5 32016D1873
Bei einem Tätigwerden im Rahmen der EU-LAK-Stiftung sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Standpunkte nach Maßgabe der Verträge und gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit abstimmen —
Bei einem Tätigwerden im Rahmen der EU-LAK-Stiftung sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Standpunkte nach Maßgabe der Verträge und gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit abstimmen —