Erwägungsgrund 2 32015D1990BESCHLUSS (EURATOM) 2015/1990 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und das Übereinkommen wurde am 22. Juni 2015 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32015D1989BESCHLUSS (EU) 2015/1989 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Übereinkommen wurde am 22. Juni 2015 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32016D0123BESCHLUSS (EU) 2016/123 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 20. Januar 2015 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Diese Verhandlungen wurden am 10. September 2015 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 5 32016D0437BESCHLUSS (EU) 2016/437 DES RATES vom 10. März 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 20. Mai 2015 aufgenommen und durch seine Paraphierung am 9. Juni 2015 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 5 32015D2399BESCHLUSS (EU) 2015/2399 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 20. Mai 2015 aufgenommen und durch seine Paraphierung am 9. Juni 2015 erfolgreich abgeschlossen.