Gesetze
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Mit dem Übereinkommen wird die EU-LAK-Stiftung als internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach dem Völkerrecht gegründet.
„internationale Organisation“ eine auf der Grundlage des Völkerrechts errichtete Organisation und die ihr zugeordneten Einrichtungen oder eine sonstige…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung wird — vorbehaltlich des Abschlusses des…
Bei einem Tätigwerden im Rahmen der EU-LAK-Stiftung sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Standpunkte nach Maßgabe der Verträge und gemäß dem…
Mit dem Übereinkommen wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der mit dem der Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nahezu identisch ist.
Mit dem Übereinkommen wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der mit dem der Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nahezu identisch ist.
Hiermit wird die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“ genannt) errichtet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.